Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 6 von 6 Treffern

Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

Im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) ist bei der Kennzeichnung hinsichtlich der Sprachwahl der Artikel 17 Abs. 2 zu beachten: "Das Kennzeichnungsetikett wird in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten beschriftet, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgli ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231

Gibt es nach der EG-Verordnung 1272/2008 Mindestgrößen bezüglich des Etiketts auf Produkten im Verhältnis zur Verpackungsgröße?

l bis höchstens 50 l mindestens 74 × 105 - über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 × 148 - größer als 500 l mindestens 148 × 210 Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 7891

Gibt es Vorgaben für die Mindestgröße von Gefahrstoffpiktogrammen für die interne Kennzeichnung von ortsbeweglichen Gebinden? Kann von den Vorgaben der CLP Verordnung für die Mindestgröße abgewichen werden?

Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42653

Ist es noch zulässig, zusätzlich zu der neuen Einstufung nach CLP, die alte Einstufung nach der Gefahrstoffverordnung im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Sicherheitsdatenblätter, die dem Abnehmer nach Artikel 31 der REACH-Verordnung zur Verfügung zu stellen sind, müssen dem Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser liegt zur Zeit in der Fassung der Verordnung (EU) 2015/830 vor. Für die Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes oder Gemisches geben die Abschnitte 2.1 und 2.2 des Anhangs II vor, dass die Angaben nach der CLP-Verordnung erfolgen m ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 42223

Gibt es eine legale Möglichkeit, in einem Sicherheitsdatenblatt statt der CAS-Nummer und des spezifischen Stoffnamens für einen Inhaltsstoff einen allgemeinen Namen zu verwenden?

Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 19332

Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

für Fertigarzneien auch keine Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Anhand von Gebrauchsinformationen oder Fachinformationen können z.B. Apotheker und Ärzte fachkundig beraten." (DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus") Weitere Informationen sind unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ/FAQ_node.html zu entnehmen. Die chemikalienrechtlichen ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951