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Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Anzeige bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen.Mit der Anzeige ist die verantwortliche Person im Betrieb anzugeben. Verantwortliche Personen können entweder der Inhaber des Betriebes oder die von ihm beauftragte fachkundige Person sein, die Aufsichts- und Weisungsbefugnis im Betrieb besitzt. Ebenso ist ein späterer Wechsel der verantwortlichen Person ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Welche Verpflichtungen ergeben sich für eine Firma aufgrund einer Namensänderung in Bezug auf Erlaubnis und Befähigungsscheine nach SprengG?

Erlaubnis) eine Anzeige nach § 21 SprengG über die verantwortlichen Personen. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3368

Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen?

Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 17220

Ist für Diagnosetätigkeiten bei Airbags eine eingeschränkte Fachkunde erforderlich?

Diagnosetätigkeiten bei Airbags (insbesondere an Gasgeneratoren) sind keine Tätigkeiten, die im § 4 der 1.SprengV aufgelistet sind und dürfen somit auch NICHT durch eingeschränkt Fachkundige durchgeführt werden.Dies bedeutet, dass für die Tätigkeit, die Sie beschreiben, sprengstoffrechtliche Konzessionen nach § 7 (Firma) sowie § 20 (Beschäftigte) vorhanden sein müssen. Begründen lässt sich dies al ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42330