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Kann ich als Verlader meine Pflichten zum Thema Ladungssicherung komplett an einen Spediteur vertraglich übertragen?

Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 2773

Wer muss letztendlich Sicherungsmaterial für die Ladungssicherung bereitstellen?

Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6168

Wie muss sich ein Verlader verhalten, wenn ein LKW mit ungesicherter Ladung ankommt und darauf zugeladen werden soll?

und Einrichtungen für das ordnungsgemäße Sichern der Ladung vorhanden sind c) und nicht z. B. aus Zeitgründen auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verzichtet werden soll. In der Praxis hat sich bewährt, dass bei Beladungsvorgängen der Fahrer/-in die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 2584

Gibt es Kriterien zur Ablegereife von Zurr- und Spanngurten?

dürfen nur vom Hersteller oder durch von ihm beauftragte Personen vorgenommen werden. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass der Zurrgurt seine ursprünglichen Leistungseigenschaften beibehält.[...]" ...

Stand: 02.04.2025

Dialog: 43955

Müssen Beschäftigte von Bauunternehmen auf der Baustelle einen Ladungssicherungsschein gemäß VDI 2700 haben?

von Fahrer und Dritten kommen kann, kommt die rechtliche Verantwortung des Verladers auch hier zum Tragen.Aus v.g Gründen ist eine Schulung zum Thema Ladungssicherung für das Verladepersonal unumgänglich. Es sollte in jedem Fall eine Schulung durch einen autorisierten Referenten stattfinden. Aus unserer Sicht braucht diese jedoch nicht die Dauer von 2 Tagen haben.Derartige Schulungen können unter Umständen ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 12770