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Müssen beim Transport von Gasen -nach 1.1.3.1c ADR- die Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum in Kundendienstfahrzeugen luft-/gasdicht sein?

Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 ...

Stand: 21.07.2017

Dialog: 4356

Muss mein Kfz beim Transport von Spraydosen mit einer Belüftung versehen werden?

In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass es sich nur um den Transport von Spraydosen und nicht um Gasflaschen handelt. In diesem Fall ist keine Belüftung erforderlich.Grundsätzlich sind bei jedem Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße die Regelungen des ADR einzuhalten. Das ADR sieht verschiedene Freistellungen vor.Für den von Ihnen genannten Transport kann die Freistellung nach Unte ...

Stand: 08.02.2023

Dialog: 43467

Was ist bei der Beladung von LKW-Tankzügen und Eisenbahn-Kesselwagen mit Mineralöl zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Begehen der Tanks?

sich auch in der DGUV Information 214-014 (bisher: BGI 857) "Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte". Relevant ist auch die DGUV Regel 112-198 (bisher: BGR/GUV-R 198) "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz". In den Merkblättern T 015 "Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten" und T 045 "Tankfahrzeuge" der BG RCI werden weitere Hinweise zu dieser Thematik gegeben. Hinweis:Das ...

Stand: 14.11.2017

Dialog: 6757

Ab wann muss mein Lkw als Gefahrguttransporter mit den Gefahrgutschildern im Werkverkehr gekennzeichnet werden?

folgende Freistellungen:Klasse 4.2 Verpackungsgruppe I                                     Freistellung 0 kg/lKlasse 4.1 UN 3221 bis 3224 und UN 3231 bis 3240         Freistellung < 20 kg/lKlasse 4.1 UN 3225 bis 3230                                         Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.2 Verpackungsgruppe II                                    Freistellung < 333 kg/lKlasse 4.1 Verpackungsgruppe III ...

Stand: 11.03.2019

Dialog: 6221

Welche Regelungen sind bei Sammlung und Transport von Sonderabfällen in Kleinmengen zu beachten?

sich die Freistellung wie folgt:5 l der UN 1120,        Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3  = 15;7 l der UN 1715,       Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3  = 21;40 l der UN 2282,      Verpackungsgruppe III, Multiplikator 1  = 40;18,5 kg der UN 3288, Verpackungsgruppe I,  Multiplikator 50 = 925;5 L der UN 1662,      Verpackungsgruppe II,  Multiplikator 3  = 15 ...

Stand: 22.03.2023

Dialog: 6215