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Begrenzung der Stufenanzahl für Tritte.

. Dadurch macht eine zweistufige Doppelstehleiter keinen Sinn mehr, da der Anwender theoretisch auf dem Boden steht. Die genaue Fassung der Vorschrift finden Sie in der DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (bisher: BGI 694) unter 5.3 "Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung". Ein Tritt hingegen darf bis auf die Deckstufe betreten werden. Grund dafür ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 10973

Welche Vorschriften gelten für Strickleitern und nach was muss geprüft werden?

und die Prüffristen festzulegen.Siehe insbesondere Nr. 5 des Anhangs 2 der BetrSichV. Weitere Informationen liefert die DGUV-Information 208-016 (bisher BGI 694) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Im Anhang 2 der BGI 694 finden sie ein Kontrollblatt mit Prüfkriterien zur Prüfung von Leitern. Seilleitern oder Seilstufenleitern müssen auch gegen Verdrehen gesichert sein. Das wird erreicht ...

Stand: 22.07.2013

Dialog: 19007

Welches Fachwissen ist für die Herstellung von Leitern erforderlich.

, die offensichtlich zu schwach dimensioniert sind.Dem Verwender bleibt die Pflicht, die Leitern regelmäßig auf offensichtliche Schäden prüfen zu müssen. Schadhafte Leitern sind der Verwendung zu entziehen.Auf die DGUV Information 208-016 - "Die Verwendung von Leitern und Tritten" weisen wir ergänzend hin. ...

Stand: 01.09.2021

Dialog: 11877

Müssen Leitern verpflichtend entsprechend den Anforderungen der aktuellen Norm nachgerüstet oder ausgetauscht werden?

Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...

Stand: 08.11.2019

Dialog: 42890

Aus welchen Vorschriften geht eine Verpflichtung zur Kennzeichung von Leistungskabelsystemen in betrieblichen Anlagen h

gefordert: … Betriebsmittel, Leiter, Kabel und Leitungen sowie ihre Anschlüsse müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung vor Ort muss mit der Kennzeichnung in den Schaltplänen und Anordnungsplänen übereinstimmen, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Folgende Normen sind zu beachten: DIN EN 60445 Kennzeichnung der Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel und einiger bestimmter Leiter ...

Stand: 01.02.2013

Dialog: 17840