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Wie ist mit elektrisch und hydraulisch betriebenen Manipulatoren für Schweißvorrichtungen umzugehen, die in der Vergangenheit ohne CE-Erklärung geliefert wurden?

und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [z. B. die Maschinenrichtlinie, die durch die 9. ProdSV in deutsches Recht umgesetzt wird].Sollte also der Manipulator zu einem Zeitpunkt an Sie bereitgestellt worden sein, als Maschinen noch nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sein mussten, dürfte er weiter benutzt werden. Es muss jedoch auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 10.12.2017

Dialog: 30855

Muss beim Betreiben einer Maschine/Anlage, welche in Eigenregie konstruiert, gebaut und an der nur eigene Beschäftigte im eigenen Betrieb beschäftigt werden sollen, eine CE Konformitätserklärung erstellt werden?

Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten (hier die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die 9. ProdSV). Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. In diesem Sinne fallen ...

Stand: 13.12.2021

Dialog: 43614

Wie wird die CE-Kennzeichnung bei Unikaten (Leuchten, bestehend aus Lampenfuß, Kabel und Stecker) gehandhabt?

im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“  hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt.   Vorgenannte Regelungen gelten ...

Stand: 24.01.2016

Dialog: 25089

Muss auch an einer unvollständigen Maschinen ein Typenschild angebracht werden?

B.Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich hingegen aus Anhang I Nummer 1.7.3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.In dem „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" ist unter § 244 „Benutzerinformationen" zu Anhang I Nummer 1.7 u. a. Folgendes nachzulesen:„Die Anforderungen in Nummer 1.7.1 bis 1.7.4 gelten für Maschinen im weiteren Sinne, also ...

Stand: 22.04.2024

Dialog: 43123

Muss für eine Komponente, die in eine Maschine eingebaut wird, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache beigelegt werden, wenn erst der Maschinenhersteller das fertige Produkt in dieses Land liefert?

darüber hinaus folgendes ausgeführt: Für die Abfassung dieser Erklärung sowie der Übersetzungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b); sie ist entweder maschinenschriftlich oder ansonsten handschriftlich in Großbuchstaben auszustellen. Die Betriebanleitung muss in der Amtssprache des Verwendungslandes ausgeführt sein, demzufolge ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 13858

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