Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Maschinenrichtlinie: Anbringen der CE-Kennzeichnung ausschließlich auf der Verpackung der Maschine oder den Begleitpapieren

2006/42/EG“ gibt folgenden Hinweis:„Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei gewährleistet sein muss, dass das einwandfreie Funktionieren der Maschine nicht beeinträchtigt ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 823

Was kann ich machen, wenn die Maschine zu klein ist, um die Kennzeichnung anzubringen?

In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...

Stand: 06.04.2022

Dialog: 43659

In welcher Sprache muss das Typenschild einer Maschine geschrieben werden?

Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...

Stand: 31.03.2022

Dialog: 17548

Darf vom Betreiber nachträglich ein CE-Schild an einer Maschine angebracht werden, wenn die Dokumentation (mit Konformitätserklärung) vorhanden ist, aber die CE-Kennzeichnung fehlt?

Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...

Stand: 19.02.2022

Dialog: 43639

Müssen stationäre Lagerbühnen mit einem Typenschild des Herstellers gekennzeichnet sein? Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

sind hier Regelungen zur Kennzeichnung von Regalen aufgeführt. An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1.000 kg, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein: - Hersteller oder Einführer, - Typbezeichnung, - Baujahr ...

Stand: 05.08.2015

Dialog: 3040