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Kann ich als Kunde die nach DIN EN 60204 durchzuführenden elektrischen Sicherheitsprüfungen durch den Hersteller einfordern?

 muss der Maschine beiliegen. Führt er dort die EN 60204 auf, so bringt er damit zum Ausdruck, dass er auch die entsprechenden Prüfungen durchgeführt hat. Die Ergebnisse dieser Prüfungen muss er dokumentieren und 10 Jahre zur Einsicht durch die Marktüberwachungsbehörde bereithalten.Darüber hinaus besteht für den Kunden die Möglichkeit, im Rahmen der Kaufabwicklung individuelle privatrechtliche ...

Stand: 24.10.2020

Dialog: 43313

Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten oder gelten die Normen weiterhin, die bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

verbindlich. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese in individuelle einzelstaatliche Rechte umzusetzen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Wie diese Umsetzung aber innerhalb der einzelnen Staaten erfolgt, bleibt diesen selbst überlassen. Werden zum Beispiel gesetzlich Vorgaben zu Maschinen geändert (z. B. Pflicht für Rückhaltesysteme an Gabelstaplern unter 10 Tonnen (seit Dez. 2002 ...

Stand: 29.05.2014

Dialog: 21226

Wie ist die Einschätzung "grundsätzlich risikolos" eines Produktes zu bewerten, die der Hersteller als Warnhinweis geben kann?

Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 18446

Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

genügend Platz für eine Modellbezeichnung bietet. Es müsste dann also auf dem Produkt die Modellbezeichnung und auf der Verpackung die Anschrift angegeben werden.Die nach Satz 3 (§ 6 Abs.1) möglichen Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Nr. 2 und Nr. 3 sind unabhängig von der Anforderung nach Satz 2, die Angaben möglichst auf dem Produkt anzubringen. Bei einer individuellen Einzelfertigung ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182