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Fällt der Aufbau/Montage einer Windenergieanlage unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG? Beginnt die Anwendung der Maschinenrichtlinie für die einzelnen Teile der WEA mit dem Transport vom Produktionswerk zum Windpark?

“ als vollständige Maschine bereitstellt, als auch selber aufstellt / aufstellen lässt und erst danach die Konformität mit der RL 2006/42/EG bescheinigt. Grundsätzlich müssen beim Inverkehrbringen alle anwendbaren Punkte aus Anhang I erfüllt werden.Gemäß Anhang I, Abschnitt 1.1.2 a) müssen vom Hersteller auch Maßnahmen für den sicheren Transport und die sichere Montage getroffen werden. Der Leitfaden ...

Stand: 29.09.2020

Dialog: 43297

Müssen Personenaufnahmemittel, die Offshore eingesetzt werden, neben den nationalen Regularien (BGR, DIN EN), ebenfalls international zertifiert sein?

der Offshoreanlage betrauten Stelle in Auftrag geben. Zur Erfüllung der Vorgaben des HSE-Konzeptes sind für den Einsatz des Krans und des Personenaufnahmemittels Betriebsanweisungen zu erstellen. Kann der Kranführer den Arbeitsbereich nicht ausreichend übersehen und sind dadurch Gefährdungen für Personen nicht auszuschließen, arbeitet er mit einem Einweiser zusammen. Die Inhalte der Betriebsanweisung ...

Stand: 24.09.2013

Dialog: 19441

Wann ist bei einer veränderten Anlage eine Risikobeurteilung zu erstellen?

, notwendig werden, um den Beschäftigten ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Es ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Informationen zum sicheren Betrieb der Maschinen, wie z. B. Betriebsanweisung, erforderlich ist (vgl. § 12 BetrSichV).“ ...

Stand: 21.02.2023

Dialog: 4799

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

in den Begleitunterlagen (Montageanleitung) angeben, welche Maßnahmen bei der Montage der unvollständigen Maschine in die Anlage vorzunehmen sind, damit ggf. noch vorhandene Gefährdungen abgestellt werden können. ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Trifft die Ausnahme des Artikels 1 Abs. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch auf unsere im Rahmen der Produktentwicklung selbst hergestellten und verwendeten Maschinen zu?

Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten, in ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 10916