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Ersetzt die Prüfung eines Kaffeeautomats gemäß VDE 701/702, die nach der Reparatur beim Hersteller durchgeführt wurde, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DGUV Vorschrift 3?

Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 3 besagt hierzu folgendes.„Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen ken ...

Stand: 15.01.2021

Dialog: 18903

Wie verhalte ich mich als Prüfer bzw. befähigte Person richtig, wenn ich die elektrische Sicherheit geprüft habe, aber zum Beispiel noch Druckprüfungen, zu denen ich nicht befähigt bin, ausstehen. Darf ich jetzt eine Prüfplakette verkleben auf dem Gerät?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige prüfungsrel ...

Stand: 09.06.2020

Dialog: 43188

Welche Prüffristen sind für diverse land- und forstwirtschaftliche Geräte relevant?

, die Kette darf sich im Leerlauf nicht mitdrehen - Luftfilterdurch den Bediener nötig und möglich.Je komplizierter das Arbeitsmittel/die Anlage ist und damit auch die Prüfaufgabe, desto größere Anforderungen sind an die Qualifikation des Prüfers zu stellen.Etwas anders ist es bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (z.B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person ...

Stand: 30.08.2023

Dialog: 5940

Mir wurde gesagt, dass ich Regale generell nicht mehr überprüfen muss, wenn Sie nicht durch einen Gabelstapler beladen werden. Ist diese Information richtig?

sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung sowie durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands und eine angemessene Weiterbildung erworben haben. Ebenso darf die befähigte Person bei ihrer Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen und wegen der Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43460

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