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Ist ein Schild "Nicht mit dem Aufzug mitfahren" ausreichend, um bei einem Lastenaufzug mit innenliegendem Bedientableau auf ein Notrufsystem zu verzichten?

Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UN ...

Stand: 22.11.2023

Dialog: 43844

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung einer Aufzugsanlage verantwortlich, die von mehreren Arbeitgebern genutzt wird?

dieser Gefährdungen abstimmen und ihre Gefährdungsbeurteilungen entsprechend anpassen. Hier ist es notwendig anhand des Mietvertrages zu überprüfen, welche Pflichten der einzelne Arbeitgeber hat. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27540

Müssen Bauaufzüge, die im Lasten-/Personentransport eingesetzt werden, jetzt nach jedem Neuaufbau an einem anderen Standort erst von einer ZÜS abgenommen werden?

in der Prüfung nach § 16 enthalten sein, ist die Pflicht zur Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV damit erfüllt. ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25872

Fällt ein Aufzug einer Anlage in der Prozessindustrie unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?

der Aufzugsrichtlinie enthalten sind, auf Aufzüge anwendbar sind, während alle sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen derartiger Geräte, einschließlich des Konformitätsbewertungsverfahrens, nur durch die Aufzugsrichtlinie festgelegt werden. Die Maschinenrichtlinie ist anwendbar auf Aufzüge, die aus dem Anwendungsbereich der Aufzugsrichtlinie ausgeschlossen sind, es sei denn ...

Stand: 20.01.2024

Dialog: 43876

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

beeinträchtigen (§ 5 Abs. 2 BetrSichV).Die TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die Pflichten des Arbeitgebers werden unter Nummer 3 der zuvor genannten TRBS 3121 aufgeführt.Unter Nummer 3.2 "Sichere Verwendung" ist u.a. Folgendes nachzulesen:"3.2.1 Betrieb (1) Der Arbeitgeber ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951