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Fragen zur beauftragten Person von Aufzugsanlagen

Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...

Stand: 28.02.2024

Dialog: 42564

Müssen bei nachträglich eingebauten Notrufleitsystemen an älteren Aufzügen die TRBS 2181, A1 Technische Mindestanforderungen eingehalten werden?

Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung) Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben. 1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5890

Sind bei Aufzügen der Notfallplan und der Alarm- und Befreiungsplan identisch?

- 2002 hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen, wobei bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der BetrSichV für sich geltend machen kann. Die Ableitung der geeigneten Maßnahmen ist nicht detailliert festgeschrieben, sollte aber bei gewissenhafter Ermittlung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27939

Wie wird die Gefährdung von Personen bei der Entstehung von Bränden in Aufzügen (z.B. durch ein Flurförderzeug) berücksichtigt?

werden können. Weiterhin ist § 14 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeugen" einschlägig. Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge in Aufzügen nur befördert werden, wenn der Aufzug hierfür geeignet ist.  Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur in Aufzügen befördern, die vom Unternehmer hierfür freigegeben sind. Flurförderzeuge dürfen in Aufzügen mit nicht allseitig ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 4139

Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

sind, sind mit einem CE-Zeichen versehen und können im Prinzip überall bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dabei ist zu beachten: Den Unternehmer trifft die Organisationsverantwortung. D.h. der Unternehmer hat nach sachkundiger Beratung eine Abwägung zu treffen, die u.a. die folgenden Punkte berücksichtigt. - Ist die kurzzeitige Nutzung der Empore erforderlich oder gibt es andere Möglichkeiten zur Lagerung? (kurzzeitig ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663