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Wann steht eine Aufzugsanlage nach TRBS 3121, 3.4.3 (4) "zur Verwendung zur Verfügung"?

Eine Aufzuganlage steht dann „zur Verwendung zur Verfügung“, wenn sie genutzt werden kann. Steht sie nicht mehr zur Verfügung, weil sie abgeschaltet wurde, kann sie nicht genutzt (verwendet) werden. Die Erreichbarkeit des Notdienstes und die Befreiung einer eingeschlossenen Person aus dem Fahrkorb erübrigt sich somit. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Aufzug nur dann genutzt ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43175

Gelten für eine Aufzugsanlage in einem Privathaus die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung? Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 42825

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung einer Aufzugsanlage verantwortlich, die von mehreren Arbeitgebern genutzt wird?

Wenn alle Arbeitgeber in einem Mietverhältnis stehen, nutzt der Vermieter den Aufzug zu wirtschaftlichen Zwecken und ist daher für die Prüfung verantwortlich. In diesem Fall steht der Vermieter dem Arbeitgeber gleich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung). Sollten die Arbeitgeber eine Eigentümergemeinschaft bilden, müssen sie sich hinsichtlich der Prüfungen (Fristen und Koste ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27540

Ist die TRBS 1115-1 Cybersicherheit für Aufzüge im reinen Wohnbau ohne gewerbliche Nutzung verpflichtend bzw. anzuwenden?

und des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Überwachungsbedürftig im Sinne des ÜAnlG ist eine Anlage, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient.Handelt es sich bei dem “reinen Wohnbau“ um ein privat genutztes Wohnhaus, finden die genannten Vorschriften keine Anwendung. Wird dieses Wohnhaus jedoch vermietet, so dient dieses Wohnhaus wirtschaftlichen Zwecken und die Vorschriften ...

Stand: 23.11.2023

Dialog: 43851

Kann ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschlusstür durch den Einsatz eines Aufzugführers, eines Lichtgittervorhangs und durch organisatorische Maßnahmen als Personenaufzug genutzt werden?

Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 20867