Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Zeitlich befristete Verwendung eines Bauaufzuges.

Bei Bauaufzügen handelt es sich um Maschinen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen. Der Oberbegriff ist Güteraufzug. Dabei ist zu unterscheiden, dass die Maschinenrichtlinie nur dann anwendbar ist, wenn eine Personenbeförderung sicher ausgeschlossen ist. Wird eine Personenbeförderung durchgeführt, gilt die Betriebssicherheitsverordnung. Güteraufzüge, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, si ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 6663

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 wir ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302

Müssen bei nachträglich eingebauten Notrufleitsystemen an älteren Aufzügen die TRBS 2181, A1 Technische Mindestanforderungen eingehalten werden?

Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung) Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben. 1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5890

Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

von der Arbeitszeit des Aufzugführers abhängt. Die Ausrüstung der Fahrkorbzugänge mit Lichtgittern als Absicherung der Quetsch- und Scherstellen wäre eine Alternative und hierdurch würde gleichzeitig eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht. Ergänzung  Die Bewegung des Fahrkorbes von außen zur Personenbefreiung ist jederzeit möglich z. B. im Fehlerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353