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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

Das Inverkehrbringen im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) beinhaltet die "entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte". D.h., auch eine unentgeltliche, also kostenfreie Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen an Dritte ist als Inverkehrbringen zu werten.In der vorliegenden Fragestellung wäre der Abgebende im Sinne ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

und mindestens 12 Monate vor dem jeweiligen Stichtag für die Registrierung erfolgen (da REACH zum 1. Juni 2007 in Kraft tritt, wäre der Stichtag für die Registrierung von Stoffen in Mengen von 1-10 t/a Mitte 2018, so dass Mitte 2017 letztmalig Vorregistrierungen für diese Stoffe möglich wären). Erfolgt die Überschreitung der Mengenschwelle weniger als 12 Monate vor dem Stichtag, wird der Stoff wie ein „Non ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

sind innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Herstellung des Stoffes (>1t/a) und mindestens 12 Monate vor der in Artikel 23 genannten Frist durchzuführen. Somit können weiterhin bis zum 1. Juni 2017 Vorregistrierungen durchgeführt werden. Die eigentliche Registrierung sollte dann in Konsortien zusammen mit den großen Produzenten erfolgen. Die Chemikalien-Konzentrate, die Sie verdünnen, müssen von Ihren ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

als solche durch den Gebrauch nicht verändert werden, entstehen keine neuen Erzeugnisse und somit auch keine neuen Registrierungs- oder Mitteilungspflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erzeugnisse im Besitz des Ausleihers (= Mutterkonzern) verbleiben oder nicht, denn die REACH-Verordnung spricht von „Inverkehrbringen“ (Definition: siehe Art. 3 Nr. 12), und Verleihen erfüllt diese ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender (…);12. Inverkehrbringen: Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen;14. Händler:            Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800