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Gibt es Vorschriften, in denen explizit steht, wie lange eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gültig ist?

muss der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie des Punkts 7.4 „Brandschutzbeauftragte" der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" sind zu beachten.Zudem ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich, wenn er baurechtlich bzw ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 43991

Wo gibt es Hinweise oder Informationen über die regelmäßige Fortbildung (Zeitabstände) von Brandschutzhelfern?

müssen den betrieblichen Verhältnissen angemessen sein. Bei den Festlegungen der Aufgaben ist der Einzelfall bezüglich Situation, betrieblicher Tätigkeit, Möglichkeiten zur Inanspruchnahme öffentlicher Dienste zu betrachten. Hierbei sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt zur Rate gezogen werden.In der ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Punkt 7.2 ist u. a. folgendes nachzulesen:"(...)"(4 ...

Stand: 22.11.2024

Dialog: 22181

Müssen in in einer Gefärdungsbeurteilung neben den Gefährdungen auch die Auswirkungen, die z.B. eine Schnittverletzung haben kann, aufgelistet werden?

mit einem Cuttermesser darstellt, die Erste-Hilfe jedoch ein grundsätzlicher Teil der Arbeitsschutzorganisation ist.Die ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung führt in Kapitel 5.7.2 zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung aus:"5.7.2 Mindestanforderungen(1) Die Dokumentation muss mindestens Folgendes enthalten:- die jeweilige Bezeichnung der erfassten Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sowie ggf ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44025

Dürfen Mitarbeiter sich weigern, sich zum Brandschutzhelfer ausbilden und bestellen zu lassen?

) "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung", sowie dem Punkt 6.2 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter http://publikationen.dguv.de. ...

Stand: 27.01.2016

Dialog: 25796

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

der Vorstand insgesamt. Das Unterlassen von Gefährdungsbeurteilungen kann man also dem gesamten Vorstand vorwerfen.Gewöhnlich haftet das Unternehmen (Träger), nicht das Organ, § 31 BGB. Es können aber Regressansprüche durch den Träger, die Berufsgenossenschaften oder evtl. die Betriebshaftpflichtversicherung des Trägers gestellt werden. Dies aber nur dann, wenn Sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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