Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante von Glastüren

und Tore".Unter dem Punkt 6 finden sich Anforderungen für die Sicherung gegen mechanische Gefährdungen.Weitere Informationen finden sich in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (z. B. DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände", DGUV Information 208-022 Türen und Tore")Unter Punkt 10 der DGUV Information 208-014 ist Folgendes nachzulesen:"Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante ...

Stand: 17.07.2024

Dialog: 6334

Ab welche Höhe (im Kopfbereich) muss eine Gefahrenstelle schwarz-gelb gekennzeichnet werden?

Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei lang nachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Eine konkrete Höhe für eine Kennzeichnung im Kopfbereich ist nicht festgelegt.Die Notwendigkeit und Ausführung der Kennzeichnung muss im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. ...

Stand: 13.07.2017

Dialog: 12293

Müssen Anfahrschutze für Hallenstützpfeiler mit schwarz-gelber Markierung versehen werden?

Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...

Stand: 24.02.2025

Dialog: 20558

Welche Kennzeichnungsfarben sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben, die nicht zulassungspflichtig sind bzw. nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden?

soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht. (3) Rot-weiße Streifen ...

Stand: 19.07.2017

Dialog: 29816

Gibt es für die Kennzeichnung von Verkehrswegen und Lagerplätzen verbindliche Vorschriften?

. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall ...

Stand: 19.12.2024

Dialog: 13666