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Arbeitszeitregelung in der Ausbildung

Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschni ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 1077

Ist die Ausbildung zum Ersthelfer an einem Wochenende zu vergüten?

Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 4876

Ist es rechtens, dass mir zustehende Ausgleichstage auf Tage gelegt werden, an denen ich eine Ausbildung absolviere?

Sie schreiben, dass Sie einen Arbeitsvertrag auf der Grundlage der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-EKD) haben.Wir gehen davon aus, dass Ihre Ausbildung zur Sozialpädagogin nicht Gegenstand Ihres Arbeitsvertrages ist und Sie die Ausbildung außerhalb der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeit absolvieren ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 4284

Gibt es eine rechtliche Unterscheidung zwischen Hebebühne und Hubarbeitsbühne?

Auf der Internetseite des Arbeitsgebiets "Hebebühne" der DGUV lässt sich zu Ihren Fragen Folgendes nachlesen:"Als Hebebühnen gelten Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in vielen verschiedenen Bauarten, z.B. alsHubarbeitsbühneFahrzeug-HebebühneHubtischHubladebühneMastgeführte Kletterbühne" ...

Stand: 11.08.2022

Dialog: 43691

Wie ist eine Fremdfirma, die mit ca. 100 Mitarbeitern ständig vor Ort ist um Leistungen zum Betreiben des Standortes zu erbringen, im Rahmen des Fremdfirmenmanagements zu sehen?

Wenn auf Ihrem Betriebsgelände eine Fremdfirma tätig wird, ist außer dem von Ihnen genannten § 13 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV auch der § 8 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten. Danach sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Verantwortlich für die Unterweis ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 24578