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Rechercheergebnisse

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Gibt es gesetzliche Regelungen für das Halten von Privattieren am Arbeitsplatz?

Das Halten von Haustieren am Arbeitsplatz fällt weder unter die Gefahrstoffverordnung noch unter die Biostoffverordnung, da kein beruflicher Umgang im Sinne der Verordnungen stattfindet.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes bestehen gegen die Mitnahme von "üblichen" Haustieren (Katzen, Hunden) in Büroräumen keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei wird unterstellt, dass die Tiere gesund sind und kein ...

Stand: 26.06.2023

Dialog: 4703

Besteht beim Umgang mit Fisch die Notwendigkeit zur Nutzung eines Hautdesinfektionsmittels?

Grund muss der Umgang mit Fisch aus Sicht des Arbeitsschutz gesondert betrachtet werden.Die Biostoffverordnung (BioStoffV) schreibt vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung vor. Die Gefährdungsbeurteilung wird in der TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" erläutert.Unter ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 6995

Anwendung der Biostoffverordnung bei Reinigungsarbeiten in Personenzügen

an den WCs auch unter die BioStoffV fallen, hängt davon ab, ob es sich um reine (Sicht)Kontrolle oder auch um Reinigungstätigkeit handelt. (Dies geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor). Im Falle der WC-Reinigung fällt auch diese Tätigkeit als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen unrter den Anwendungsbereich der BiosStoffV. Den Arbeitgeber trifft im vorliegenden Falle nicht nur ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 352

Sind die Empfehlungen zum Umgang mit MRSA in der ambulanten Pflege anders als die für die stationäre Pflege?

ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich und wird nicht empfohlen! Auch das Robert Koch Institut führt weitergehende Informationen zum Umgang mit MRSA auf. ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 6949

Was ist beim Umgang mit Tierblut zu berücksichtigen?

, der Qualifikation der Ausführenden, psychische Belastungen und bestehender Zeitdruck.Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen, arbeits- und veterinärmedizinische Aspekte sind einzubeziehen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst oder nicht allein über die erforderlichen Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Es wird aus fachlicher Sicht empfohlen, den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ...

Stand: 19.01.2024

Dialog: 43852