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Wie ist die Aussage zu leicht erreichbaren Handwaschplätzen gemäß TRBA 250 Punkt 4.1.1 im Krankenhaus zu verstehen?

mit seinen räumlichen Gegebenheiten zu betrachten und zu bewerten.Das Handwaschbecken muss leicht erreichbar und (im Idealfall) ohne Handberührung zu bedienen sein (siehe Nummer 4.1.1 Absatz 2). Hintergrund ist hier vor allem die Vermeidung von ungewollten Kontaminationen von Oberflächen (Wasserhahn, etc.). Überträgt man diesen Gedanken nun auf Oberflächen allgemein, so sollten auch keine Türklinken ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44034

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