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Ist es bei der Herstellung von Zytostatika in einem Reinraum erforderlich, eine Notdusche für den Fall einer größeren Kontamination vorzuhalten?

fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. (2) Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen "Augenspüleinrichtung" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." Fazit:Um bei einem Unfall/Kontamination mit Zytostatika sofort reagieren zu können, ist aufgrund der v. g. geltenden ...

Stand: 20.10.2020

Dialog: 30047

Ergibt sich eine Entbindung des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Nachsorge beim Umgang mit kanzerogenen Stoffen?

Untersuchungen ODIN – Nachgehende Vorsorgeuntersuchung UK NRW – sichere Feuerwehr ...

Stand: 13.03.2025

Dialog: 44093

Welche Möglichkeiten hinsichtlich des Sick-Building-Syndroms haben wir?

Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese werden als Sic ...

Stand: 05.09.2019

Dialog: 42834

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen bei der metallographischen Bearbeitung des Werkstoffs Zr705 im Hinblick auf Stäube oder Schleifpartikel getroffen werden?

für den Menschen anzusehen sind. Im Vordergrund steht ein nicht-genotoxischer Wirkungsmechanismus. Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) beträgt 0,3 mg/m3 in der alveolengängigen Fraktion multipliziert mit der Materialdichte (Zirkonium besitzt eine Dichte von ca. 6,4 g/m3, Link: https://echa.europa.eu/de/registration-dossier/-/registered-dossier/13595/4/5).Der MAK-Wert ist die höchstzulässige ...

Stand: 10.01.2021

Dialog: 43439

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

der vorliegenden Verordnung angegeben. (3) Der Lieferant kann — zusätzlich zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen — weitere Informationen in den Abschnitt für ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett aufnehmen, sofern sie die in Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben a bis g genannten Kennzeichnungselemente nicht schwerer erkennbar machen, weitere Einzelheiten enthalten und den durch diese ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

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