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Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen?

Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 17220

Braucht eine Spedition, die Frachtaufträge für den Transport von Airbags und Gurtstraffern vermittelt, eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz?

Eine Spedition, die ausschließlich Frachtaufträge für den Transport von Airbag- und Gurtstraffern der Klassen T1 und T2 vermittelt, benötigt keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.  ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6218

Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

verbrachten, überlassenen, verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen. Der Erlaubnisinhaber kann sich zur Erfüllung der ihm nach Satz 1 obliegenden Pflichten einer anderen Person bedienen. .......Die Führung des Verzeichnisses ist im Abschnitt X (§§ 41 - 44) der 1. SprengV näher geregelt.In der Lagerverordnung nach SprenG (2. SprengV) gibt ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

sind folgende Tätigkeiten mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu verstehen:1. Ein- und Ausbau2. Aufbewahren (Lagern)3. Vernichten4. Verbringen (Befördern)5. Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns6. EntsorgenGrundsätzlich besteht für jeden Gewerbetreibenden, der eine oder mehrere der aufgeführten Tätigkeiten ausübt, gemäß § 14 des SprengG die Pflicht, zwei Wochen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig von angren ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875