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Darf ein 16-jähriger Auszubildender im Rahmen seiner Ausbildung nach entsprechender Schulung Flurförderfahrzeuge bedienen?

Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 2420

Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung, der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 4594

Dürfen Jugendliche für Tätigkeiten in Bereichen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, zum Reinigen eingesetzt oder beschäftigt werden?

Vorschriften, im vorliegenden Fall die Regelungen der Biostoffverordnung/BioStoffV, zu beachten. Auch sollte bei Arbeiten in kotbelasteten Bereichen die Einhaltung üblicher Hygienestandarts und die Verwendung von Atemschutz eine Selbstverständlichkeit sein. Das Ausmaß der Gefährdung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber tätigkeitsbezogen ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3449

Was sind schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz?

) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) nicht beachtet werden. Hinweise dieser Art sind u. a. auf Verpackungen, Gebinden und in Sicherheitsdatenblättern zu finden; Beispiel: H 332 "Gesundheitsschädlich beim Einatmen"; P 270 "Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen". 5. vor Beginn einer Beschäftigung die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 28a JArbSchG nicht durchgeführt worden ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4417

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141