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Ergebnisse 21 bis 27 von 27 Treffern

Gilt der Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz auch im Nebenjob?

Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht n ...

Stand: 15.10.2018

Dialog: 42482

Greift der Kündigungsschutz einer Schwangeren auch, wenn der Betriebsinhaber verstirbt?

Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben, wird er ei ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6136

Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis, wenn während meiner Schwangerschaft die Firma verkauft wird?

Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Krit ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 5023

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz einer Schwangeren nach Rückkehr aus der Elternzeit aus, wenn zwischenzeitlich aus der Gemeinschaftspraxis Einzelpraxen geworden sind?

Rechtlich ist Ihre Situation wie folgt zu bewerten:1. Da Sie sich bis zum 31.12. in Elternzeit befinden, haben Sie auch bis zu diesem Termin Kündigungsschutz gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, d.h., der Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit keine Kündigung, auch keine Änderungskündigung, aussprechen.2. Auf Grund der Schwangerschaft besteht zudem Kündigungsschutz gemä ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 17434

Wie sind Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch während einer Schwangerschaft?

Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...

Stand: 07.05.2018

Dialog: 4229

Muss ich mir Sorgen machen, dass mein Arbeitgeber mich nicht wieder einstellt, wenn ich ihm sage, dass ich während der Elternzeit wieder schwanger geworden bin?

Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit.Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) zulässig. Dazu muss der Arbeitgeber einen schriftlichen, begründeten Antrag stellen.Wenn Sie während de ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 16732

Ist eine Änderungskündigung bei einer Schwangerschaft zulässig?

Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 16132

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