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Wer trägt die Verantwortung für die sachgerechte Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen?

Auftrag tätig werden. Dabei darf es sich um betriebseigenes Personal oder um Personal anderer Unternehmen bzw. selbständige Dienstleister handeln.Der Arbeitgeber trägt die Organisationsverantwortung, d. h. er ist dafür verantwortlich, geeignete Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder der Durchführung von Prüfungen zu beauftragen. Hierzu gehört ggf. auch die schriftliche Dokumentation ...

Stand: 16.08.2024

Dialog: 6429

In welcher Form muss eine Gefährdungsbeurteilung unterschrieben und freigegeben werden?

Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...

Stand: 11.10.2024

Dialog: 44024

Müssen für Tätigkeiten von Geschäftsführern und leitenden Angestellten auch Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?

Tätigkeiten keine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.Sollte die interne Prüfung ergeben, dass es sich um Beschäftigte handelt, dann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. ...

Stand: 06.03.2020

Dialog: 43065

Können Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Bereich Psyche einer Filiale auf andere übertragen werden oder geht das mit psychischen Belastungen nicht?

Anforderung nicht. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch spezifische Gegebenheiten in den Filialen eine Ergänzung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss. Auch müssen die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Prüfung der Wirksamkeit in jedem Falle filial-spezifisch erfolgen.  ...

Stand: 07.11.2019

Dialog: 42916

Ist es möglich, in Bezug auf die Tätigkeit eines Haustechnikers mit seinen diversen Tätigkeitsfeldern eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

mit diversen typischen elektrischen Betriebsmitteln in Listen zu erfassen und Prüfungen/Anleitungen/Unterweisungen etc. zu dokumentieren, ist aus hiesiger Sicht ausreichend. Besonders kritische Tätigkeiten könnten dann detaillierter dokumentiert werden (z. B. aus ihrem Beispiel: "Maßnahmen gegen Absturz bei Dacharbeiten im Technikbereich xy"). Eine derartige pragmatisch durchgeführte, händelbare ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18166