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Muss die betriebsspezifische Fachkenntnis (Teil III) nach der neuen DGUV Vorschrift 2 vor Beginn der Betreuung erworben werden?

, in eine andere Branche, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse durch Fortbildung erwirbt." Die Berufsgenossenschaft entscheidet über den erforderlichen Umfang an Fortbildung unter Berücksichtigung der Inhalte der Ausbildungsstufe III. Somit gilt, dass nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss die bereichsbezogenen Kenntnisse ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12077

Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte fortzubilden?

Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 15834

Unterliegen nach China entsandte Beschäftigte der sicherheitstechnischen Betreuung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes?

, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen, gilt unverändert auch für Arbeitsplätze im Ausland." ...

Stand: 16.01.2020

Dialog: 42981

Muss für eine Holding mit ca. 100 Verwaltungsmitarbeitern eine Sicherheitsfachkraft und ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

Entscheidungscharakteristik geprägt ist. Eine Holding erfüllt nach unserem Verständnis den Betriebsbegriff. Der Unternehmer hat nach den in § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" genannten Vorgaben Sicherheitsbeauftragte für sein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigte zu bestellen. Weitere Erläuterungen finden sich auch unter dem Punkt 4.2 der DGUV Regel 100-001. Hinweis: Bei der Bestellung bzw. Beauftragung ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 14140

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

es eine Fachkraft für den Bordbetrieb und eine für den Seebetrieb gab, existiert nicht mehr. Jetzt muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die an Bord durch Sicherheitsbeauftragte unterstützt wird. Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/arbeitssicherheit/fachkraft-arbeitssicherheit   Für die Frage nach den Betreuungszeiten ist nicht das Arbeitsschutzgesetz anzuwenden sondern ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364