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Muss sich der Arbeitgeber bei der Einrichtung eines Telearbeitsplatzes vor Ort davon überzeugen, dass die Elektroinstallation im häuslichen Umfeld unbedenklich ist?

Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt prinzipiell auch für ausgelagerte Telearbeitsplätze im Privatbereich der Mitarbeiter/innen. Mit der Arbeitsstättenverordnung hat der Gesetzgeber aber auch berücksichtigt, dass der Arbeitgeber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten hat, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen.In der amtlichen Begründung zur Arbeitsstättenverordnung ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28335

Muss der Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Homeoffice (Bildschirmarbeitsplatz) alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen?

hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung durchführen darf, die Arbeitszeiten geregelt werden und die Unterweisung umgesetzt wird. Die Anforderungen des Anhangs 6 ArbStättV an die Bildschirmarbeit sind entsprechend zu berücksichtigen."Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28836

Muss der Arbeitgeber die Telearbeitsplätze seiner Mitarbeiter auf seine Kosten mit entsprechendem Mobiliar ausstatten?

der Gefährdungsbeurteilung durchführen darf, die Arbeitszeiten geregelt werden und die Unterweisung umgesetzt wird. Die Anforderungen des Anhangs 6 ArbStättV an die Bildschirmarbeit sind entsprechend zu berücksichtigen.Auch bei der Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG nicht den Beschäftigten ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28775

Muss der Arbeitgeber bei Telearbeit eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort durchführen?

des Anhangs der Verordnung (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen). Die Beurteilung des Telearbeitsplatzes ist erforderlich, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen - Arbeiten in Privaträumen ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28278

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2-A ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Müssen die Arbeitszeiten von Mitarbeitern mit Heimarbeitsplatz erfasst werden? Gibt es einen Unterschied zwischen reinen Heimarbeitsplätzen und Außendienstmitarbeitern?

In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eing ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 11159

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

abweicht. Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person hat jedoch nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen. Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte Person darf nicht ohne Weiteres den Privatbereich des Beschäftigten, ohne dessen Zustimmung, betreten. Damit der Arbeitgeber jedoch seiner gesetzlichen Pflicht nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264