Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Wie muss der Gefahrzettel (Label) nach ADR farblich korrekt gestaltet sein?

Gefahrkennzeichen angebracht werden, die den vorgeschriebenen Mustern genau entsprechen."Unter dem Absatz 5.2.2.2.1 ist noch folgendes nachzulesen:"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen. Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 5779

Muss bei einem Transport gem. 1.1.3.6 ADR (< 1000 Punkte) ein Beförderungspapier erstellt und mitgeführt werden?

Nach Absatz 1.1.3.6.2 ADR gilt folgendes: Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 für eine bestimmte Beförderungskategorie angegebenen Werte (sofern die mit der Beförderungseinheit beförderten gefährlichen Güter unter dieselbe Kategorie fallen) oder die nach Absatz 1.1.3.6.4 berechneten Werte (sofern ...

Stand: 02.01.2017

Dialog: 27358

Ist es zwingend erforderlich, die letzte Prüfung an einem Tankcontainer über eine Prägung auf dem Typenschild kenntlich zu machen?

Ja dies ist zwingend erforderlich. Siehe hierzu die Ausführungen des Absatz 6.8.2.5.1 des ADR. Dort ist unter anderem folgendes nachzulesen:"An jedem Tank muss für Kontrollzwecke ein Schild aus nicht korrodierendem Metall dauerhaft an einer leicht zugänglichen Stelle befestigt sein. Auf diesem Schild müssen mindestens die nachstehend aufgeführten Angaben eingeprägt oder in einem ähnlichen ...

Stand: 06.12.2018

Dialog: 42526

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Gefahrzettel auf den Versandstücken verkleinert werden?

deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen."Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen."Im Absatz 5.2.2.2.1.2 finden sich noch folgende Regelungen:"5.2.2.2.1.2 Flaschen für Gase der Klasse 2 dürfen ...

Stand: 29.12.2017

Dialog: 640

Ist nach ADR eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel Marine Pollutant im ADR zulässig?

Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...

Stand: 06.05.2019

Dialog: 2631

Ist es erlaubt, beim Versenden von Gefahrgut in begrenzten Mengen, zusätzlich einen Gefahrzettel auf dem Versandstück anzubringen?

an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG)." ...

Stand: 16.04.2021

Dialog: 43304

Welche Kennzeichnung ist für den Transport von gebrauchten Klinik-Instrumenten (Schutzstufe II) per LKW erforderlich?

Klasse fallen, kontaminiert sind oder solche Güter enthalten,unterliegen medizinische Instrumente oder Geräte, die möglicherweise mit ansteckungsgefährlichen Stoffen kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten und die zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation, Reparatur oder zur Beurteilung der Geräte befördert werden, mit Ausnahme der Vorschriften dieses Absatzes nicht den Vorschriften des ADR ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20758