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Muss ich aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung meine (alten) Arbeitsmittel nachrüsten?

Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...

Stand: 06.09.2018

Dialog: 1190

Sind Fitnessgeräte in einem Fitness-Studio, an welchen die Beschäftigten den Kunden "aktiv" Übungen zeigen, im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten?

zeigen, werden die Fitnessgeräte von den Beschäftigten des Fitnessstudios bei ihrer Arbeit verwendet und sind somit Arbeitsmittel. Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 BetrSichV).  ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 24023

Gilt die Betriebssicherheitsverordnung auch für kleine Handwerksbetriebe? Ab wann ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

(§ 6) im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung.Bei einem explosionsgefährdeten Bereich handelt es sich um einen Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich. Ob ...

Stand: 04.05.2019

Dialog: 2179

Wie ist das Mitbringen/Benutzen privater Werkzeuge / Betriebsmittel im Betrieb zu bewerten?

nach den Sätzen 1 und 2 die Sicherheit und Gesundheit nicht gewährleistet werden, so hat der Arbeitgeber andere geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren." ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 6466

Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

dieser Voraussetzungen und die Schutzmaßnahmen, die auch die zu 1) genannten Prüffristen beinhalten, zu dokumentieren.Die §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung finden in diesem Fall keine Anwendung.Auf die Informationen in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge (bisher BGV D 29) weisen wir hin. In den Durchführungsanweisungen zu § 57 Abs. 1 dieser Vorschrift wird ausgeführt ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174