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Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

höchste Arbeitsdruck.7.   die zu erwartenden Bodenverhältnisse.Der Anzeige sind gemäß Druckluftverordnung folgende Unterlagen beizufügen:1.   eine behördlich beglaubigte Abschrift der Befähigungsscheine (für Fachkundige oder deren Vertreter) nach § 18 Abs. 2 und des nach § 20 Abs. 2 vorgesehenen Merkblatts,2.   einen Lageplan der Arbeitsstelle,3.   eine Beschreibung der Arbeitsweise bei den Arbeiten ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Welche Drücke sind bei Arbeiten in Druckluft gemäß der Druckluftverordnung erlaubt?

Verschiedene Bauarbeiten im Tiefbau (z. B. im Tunnelbau, Kanalbau, Caissonbau oder Sielbau) werden in Druckluft ausgeführt, um den Eintritt von Grundwasser oder Gewässern in die Arbeitskammer der Baustelle zu verhindern.Druckluft gemäß der Druckluftverordnung (DruckLV) ist Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (lt. § 2 DruckLV) über dem atmosphärischen Druck. In einem Überdruck von mehr ...

Stand: 07.02.2024

Dialog: 43884

Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

. Ab 0,7 bar muss zudem eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein. (§ 17 DruckLV)Im Anhang 1 der DruckLV wird die Beschaffenheit und Ausstattung der Arbeitskammer und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen näher ausgeführt. ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Zum Thema „Tätigkeiten in geschlossenen Räumen mit Überdruck“ wird hier für eine Antwort die Druckluftverordnung (DruckLV) herangezogen. In der DruckLV ist Druckluft als Überdruck von mehr als 0,1 bar (bis max. 3,6 bar) definiert.Nach DruckLV § 4 gilt:"Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen (Arbeitsmittel) müssen den Nummern 1 und 2 ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049

Wer darf in Druckluft arbeiten?

sind die Beschäftigten vor Beginn der Beschäftigung hinsichtlich Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwendung von einer fachkundigen Person zu unterweisen/ belehren. (lt. § 20 DruckLV) Ermächtigte Ärztinnen/ Ärzte, die in Überdruck tätig werden, müssen ihre eigene Drucklufttauglichkeit nachweisen. (§ 12 DruckLV) Für Fach- und Sachkundige Personen, die im Überdruck arbeiten, gelten gesonderte Bestimmungen ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885