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Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Erklärung des Kunden zu einem Ausgangsstoff für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 unterschreiben?

Die Erklärung des Kunden nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 (Ausgangsstoff-VO) unterschreibt die zur Vertretung des potentiellen Kunden berechtigte Person.Es ist demnach diejenige Mitarbeiterin/derjenige Mitarbeiter des potentiellen Kunden, der von diesem mit der Abwicklung der Transaktion, also des Erwerbs von beschränkten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nach Anhang I ...

Stand: 04.11.2022

Dialog: 43730

Greift bei einem Abdichtungsanschluss an Asbestzementplatten eines Geländers das Überdeckungsverbot?

Nein, hier greift nicht das Überdeckungsverbot, sondern das grundsätzliche Verbot des Umgangs mit Asbest. Begründung: Gefahrstoffverordnung, Anhang 2 Nr.1 Abs.1: "Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. ...... Zu den nach Satz 1 verbotenen Arbeiten zählen auch ....." (Hierbei handelt es sich um ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 30221

Darf bei einem Flachdach eine alte asbesthaltige Bitumenabdichtung mit neuen Bitumenbahnen überdeckt werden?

des Verbotes in der Gefahrstoffverordnung zugeschrieben. Dieser weiten Auslegung der potentiell betroffenen asbesthaltigen Bauteile soll im Wesentlichen gefolgt werden."Der von Ihnen geschilderte Praxisfall fällt unter die weite Auslegung begründet auf dem Morinolfugen-Urteil. Des Weiteren ist das sog. Ende der Nutzungsdauer nach Anhang XVII der EU-REACH-Verordnung zu berücksichtigen. Soll eine asbesthaltige ...

Stand: 18.03.2023

Dialog: 43790

Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837