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Wie ist die Erste Hilfe in Kindergärten und Schulen geregelt?

Für Kindergärten ist die DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" bzw. für Schulen die DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" heranzuziehen.Danach muss in Kindergärten und Schulen eine ausreichend große Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern sowie das entsprechende Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen.Die Ausbildungsinhalte müssen regelmäßig in Erste-Hilfe ...

Stand: 03.08.2023

Dialog: 2958

Werden Kinder in Kindergärten, Kindergrippen, etc. als "Beschäftige/Versicherte" gezählt, wenn es darum geht, ob ein Arbeitsschutzausschuss eingeführt werden muss?

Nein, die Kinder werden nicht mitgezählt.Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschuß ergibt sich aus dem § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Der Begriff des Beschäftigten wird in § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) näher erläutert. Die Kinder fallen nicht darunte ...

Stand: 13.12.2017

Dialog: 30843

Muss bei Verletzungen in Folge eines Kreislaufzusammenbruchs auf der Toilette eine Unfallanzeige erstellt werden?

in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Hierzu zählen allerdings auch Wege von oder zur Toilette, die Verrichtung der Notdurft selbst steht nicht unter Versicherungsschutz." ...

Stand: 31.07.2019

Dialog: 17981

Wieviele Ersthelfer müssen in einem Kinderheim ausgebildet sein?

Die allgemeine Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und Regelungen gefordert. So muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine wirksame Erste Hilfe nicht nur für die Beschäftigten sichergestellt werden, sondern es ist auch "der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen". In der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" wird im ...

Stand: 17.10.2014

Dialog: 16975

Wie ist der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während Raucherpausen auf der Baustelle geregelt?

"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür e ...

Stand: 23.05.2025

Dialog: 9659