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Dürfen auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung für den Arbeitnehmer betriebsärztliche Empfehlungen stehen?

Betriebsärztliche Empfehlungen dürfen nicht auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgebescheinigung aufgeführt werden.In der Informationen der BAuA "Arbeitsmedizinische Prävention - Fragen und Antworten (FAQ)" wird die Frage 1.18 "Welche Angaben enthält die Vorsorgebescheinigung?" wie folgt beantwortet:"Die Vorsorgebescheinigung enthält lediglich Angaben über − den Vorsorgeanlass, − den Tag ...

Stand: 05.03.2025

Dialog: 43916

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden. Ärztinnen und Ärzte, denen bei einer Praxisaufgabe oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten in Obhut gegeben werden, müssen diese Aufzeichnungen unter Verschluss halten und dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten einsehen oder weitergeben."Für den Betriebsarzt, der seine betriebsärztliche Tätigkeit nicht innerhalb ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Hat der Mitarbeiter an der Pflichtvorsorge teilgenommen, wenn er die klinische Untersuchung nach § 6 (2) ArbMedVV ablehnt?

Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 20381

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird." ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Wo finde ich die aktuellen Regelungen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen?

Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 21899

Kann der Unternehmer die Form und Art der Einbestellung der Probanden für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge frei wählen, also beispielsweise diese telefonisch einbestellen?

, klinische und körperliche Untersuchungen dürfen nach erfolgter individueller betriebsärztlicher Aufklärung durch den/die Beschäftigte(-n) abgelehnt werden. Auch in diesem Falle ist eine entsprechende Vorsorgebescheinigung auszustellen und die Teilnahme in der Vorsorgekartei zu dokumentieren. ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 21520

Müssen Mitarbeiter, die regelmäßig Saunaaufgüsse durchführen arbeitsmedizinisch untersucht werden?

Minuten in einer 90 Grad Celsius heißen Sauna aufhalten dürfen. Weil danach mit einem Anstieg der Körperkerntemperatur zu rechnen ist, sei anschließend eine Hitzepause (Arbeit im nicht belasteten Klima) von zumindest 50 Minuten erforderlich.Grundsätzlich ist dem Arbeitgeber anzuraten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen ...

Stand: 08.10.2018

Dialog: 23847

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931