Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

werden soll. Aus der Vorregistrierung ergibt sich aber keine Verpflichtung zur Registrierung. Nicht erkennen können Sie, ob Ihr Vorlieferant registriert. Dies können Sie nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erfahren. Hierbei ist auch zu klären, ob ihre Anwendung über die vom Hersteller eingereichten Expositionsszenarien mit abgedeckt ist; wenn nicht, können Sie mit dem Hersteller dies einvernehmlich klären oder aber selber ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

oder die Aufnahme des Stoffes in ein Erzeugnis, für die der Stoff in Verkehr gebracht wird oder für die er den Stoff selbst verwendet, wurde gemäß den Artikeln 60 bis 64 zugelassen oder (...)"Dies würde also bedeuten: Wenn die Verwendung von Trichlorethylen als Reinigungsmittel keine Zulassung hat, dann darf es als solches auch nicht dafür eingesetzt werden.Wir empfehlen dazu als Lektüre die Leitlinien ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

. Kann er dies nicht, so hat er die Anforderungen nach Titel V – nachgeschaltete Anwender – zu erfüllen (z.B. eigener Sicherheitsbericht). Wird ein neuer Stoff durch chemische Umwandlung hergestellt, muss dieser nach Titel II registriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Stoff in oder außerhalb der EU vermarktet wird. REACH bezieht sich grundsätzlich auf die Herstellung von Stoffen. ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

Die REACH-Verordnung trifft in Artikel 33 Absatz 1 keine konkreten Angaben darüber, wie die Informationen über einen Stoff der sog. "Kandidatenliste", der in einem Erzeugnis in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten ist, dem Abnehmer des Erzeugnisses zur Verfügung gestellt werden müssen. Mindestens ist jedoch der Name dieses Stoffes anzugeben.Durch ein Urteil ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281