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Rechercheergebnisse

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Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

, abgedeckt sind. Falls nicht, kann er sich an seinen Vorlieferant wenden und ihm diese abweichenden Verwendungen mitteilen, damit sie bei den Expositionsszenarien (VEK) berücksichtigt werden. Falls er sich z. B. aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen seine Verwendungen nicht dem Vorlieferanten mitteilen will, so ist er verpflichtet, diese Verwendungen an die Agentur zur melden. (ab 1 t/a, siehe Artikel 37 ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Muss ich ein Compound anmelden? Oder kann ich die Rezepturbestandteile vom Lieferanten abfragen? Muss ich eine Zubereitung anmelden?

Üblicherweise wird eine Werkstoffmischung aus einem oder mehreren polymeren Kunststoffen mit weiteren Zuschlagsstoffen als Compound bezeichnet. Damit handelt es sich im Sinne von REACH um eine Zubereitung, die in diesem speziellen Fall aus einem oder mehreren polymeren Bestandteilen und weiteren Zusätzen, wie Flammschutzmitteln, Antioxydantien, Glasfasern usw. besteht. REACH verlangt ...

Stand: 24.06.2016

Dialog: 4866

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909