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Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."In der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" finden sich für bestimmte Tätigkeiten abweichende Aufbewahrungsfristen. In den Vorbemerkungen zur AMR Nr. 6.1 wird diesbzgl. ausgeführt ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

Dürfen die Akten der arbeitsmedizinischen Betreuung/Vorsorge ohne weiteres vom alten an den neuen Betriebsarzt weitergegeben werden?

der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Da die Verpflichtung der Aufbewahrung dieser Unterlagen den Arbeitgeber betrifft, ist dies unabhängig von einem Wechsel der betriebsärztlichen Betreuung.Hiervon unabhängig ist der Umgang mit Ergebnissen und Befunden arbeitsmedizinischer Untersuchungen, die der Betriebsarzt ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 22856

Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Beschäftigte des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Beschäftigten in eine Liste einzutragen?

wie oben ausgeführt, muss der Arzt nach § 6 Absatz 3 ArbMedVV den untersuchten Beschäftigten auf Wunsch die Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen und in jedem Falle eine Vorsorgebescheinigung mit den o. g. Angaben ausstellen.Auch in der Arbeitsmedizinischen Regel "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" (AMR 6.1) wird unter Punkt 4 "Verantwortlichkeiten" Absatz 1 dargelegt:"Der Arzt ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 22694

Welche persönlichen Daten der Beschäftigten hat der Arbeitgeber dem Betriebsarzt für die Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung zu stellen?

zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“Die Arbeitsmedizinischen Regel "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" (AMR Nr. 3.1) konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder die Ärztin verschaffen muss ...

Stand: 13.06.2025

Dialog: 21389

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren....(4) Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

In welcher Art und Weise muss Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

diese Verpflichtung auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und überlässt ihm die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern der oder die Beschäftigte eingewilligt hat.Die Pflichtvorsorge hat der Arbeitgeber zu veranlassen. Ohne Teilnahme an der Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit nicht ausgeführt werden. Dies ist nach § 10 ArbMedVV ordnungswidrig oder sogar strafbar.Die AMR Nummer ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 43813