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Darf ein Betriebsarzt als Arbeitgeber bei seinen eigenen Mitarbeitern selbst die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchführen?

Im § 7 Absatz 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), findet sich Folgendes :"[…] Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. […]" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 26559

Frage zum Erfordernis / der Zulässigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Selbst bei effizientester PSA muss die Pflichtvorsorge durchgeführt werden !In der Pflichtvorsorge wird dem Beschäftigten der Sinn dieser Maßnahme erläutert und er wird auf Frühzeichen einer Gesundheitsschädigung untersucht.Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) gibt zwar schon an, dass es keine Ausnahmen gibt, aber für praktische Arbeitsschützer war das nicht eindeutig genug ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42471

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

kann die Information über die Infektionsschutzvorsorge nur vom Arbeitnehmer selbst übermittelt werden.Die Pflichten des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes oder der Ärztin finden sich im § 6 ArbMedVV:"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt oder die Ärztin die Vorschriften dieser Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten und die dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechenden Regeln und Erkenntnisse ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

Gibt es eine Einschränkung, welche Betriebsärzte die Vorsorgen Pflicht / Angebot nach ArbMedVV zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen?

„Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen."Konkretisiert ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44185