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Erfordert das Ausschlagen eines Angebots zur Vorsorge gemäß § 5 Abs. 1 ArbMedVV durch Beschäftigte aktives Handeln oder ist ein Nichthandeln ausreichend? Müssen die Beschäftigten sich zwingend mit einer Stellungnahme melden?

und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...

Stand: 18.07.2024

Dialog: 43983

In welcher Art und Weise muss Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 43813

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Welche Bedeutung kommt den "DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" noch zu, nachdem die ArbMedVV in der aktuellen Fassung keine Pflichtuntersuchungen mehr vorsieht?

) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 25931

Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

haben oderNachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten."Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) nennt in ihrem Anhang keine Anlässe für das Erfordernis von Pflicht- oder Angebotsvorsorge beim Vorliegen von Nacht- oder Schichtarbeit. Folgende Konstellationen sind hingegen beispielsweise möglich:Nach § 5 (2) ArbMedVV muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten unverzüglich ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Gibt es eine Einschränkung, welche Betriebsärzte die Vorsorgen Pflicht / Angebot nach ArbMedVV zu Tätigkeiten mit Exposition durch inkohärente künstliche optische Strahlung durchführen dürfen?

), hier insbesondere die TROS IOS Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch inkohärente optische Strahlung. Unter der Nummer 5 finden sich die Vorgaben an die Arbeitsmedizinische Vorsorge. Anforderungen an spezielle ermächtigte Betriebsärzte/ Betriebsärztinnen finden sich dort nicht.In den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ist in der Empfehlung "Künstliche optische Strahlung ...

Stand: 08.09.2025

Dialog: 44185