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Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Schweißrauch verpflichtend? Ab 1,25 mg/m³ (AGW-Wert für A-Staub) oder ab 3 mg /m³?

überschritten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst werden (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b ArbMedVV); wird sie eingehalten, muss arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden (Anhang Teil 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f ArbMedVV).Beim Schweißen und Trennen von Metallen kommt es zu einer komplexen Exposition gegenüber Gasen und Partikeln. Die partikuläre Exposition (Schweißrauche ...

Stand: 21.10.2020

Dialog: 43229

Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835

Darf ein Betriebsarzt als Arbeitgeber bei seinen eigenen Mitarbeiter selbst die arbeitsmedizinischen Untersuchungen durchführen?

Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin"  der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination ...

Stand: 07.05.2016

Dialog: 26559

Gibt es für Arbeitsmediziner*innen eine Frist für die Zusendung/Aushändigung der Vorsorgebescheinigung nach erfolgter Vorsorge?

Hierzu ist in der AMR Nr. 6.3 "Vorsorgebescheinigung" unter der Nummer 2 folgendes nachzulesen:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch [1] mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen Untersuchungen ...

Stand: 09.02.2021

Dialog: 43462

Muss der Arbeitgeber die Beschäftigten über mögliche Wunschvorsorgen informieren?

. Die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) „Wunschvorsorge“ beschreibt Zugangswege, Inhalte und Bestandteile der Wunschvorsorge; abrufbar als Broschüre mit der Artikelnummer A458 unter www.bmas.de) ."Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre A458 des BMAS möchten wir gesondert hinweisen. Insbesondere die Nummer 1. Zugangswege zur Wunschvorsorge enthält ...

Stand: 12.09.2023

Dialog: 43818

Muss der Arbeitgeber für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen einer vom Betriebsarzt angeordneten Untersuchung beim Spezialisten aufkommen?

Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...

Stand: 23.02.2022

Dialog: 21405

Kann der Unternehmer die Form und Art der Einbestellung der Probanden für die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge frei wählen, also beispielsweise diese telefonisch einbestellen?

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (Vermutungswirkung, siehe § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Die Erstellung und Anpassung von AMR durch den AfAMed ...

Stand: 28.12.2015

Dialog: 21520

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