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Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge sollte angeboten werden, sobald eine Tätigkeit an einem Bildschirmgerät ausgeführt wird. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen.In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informati ...

Stand: 18.06.2025

Dialog: 42757

Kann der Arbeitgeber bei Infektionsgefahr mit Hepatitis-B und -C lediglich eine Angebotsvorsorge nach Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 lit. ArbMedVV (postexpositionellen Prophylaxe) anbieten?

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitsschutzmaßnahme, die sich wesentlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ableitet.In der beschriebenen Pflegeeinrichtung sind Indexpatienten mit Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV) nicht bekannt. Nach Gefährdungsbeurteilung ergibt sich keine "erhöhte" Verletzungsgefahr oder Infektionsgefahr hinsichtlich HBV ...

Stand: 22.03.2019

Dialog: 42644

In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" werden unter Ziffer 3 die Fristen für Angebotsuntersuchungen geregelt.Arbeitsmedizinische Vorsorge muss vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn wesentliche Anteile der beruflichen Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz ausgeführt werden.Die Erstvorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, die zweite Vorsorge spätestens nach 12 ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen müssen für Beschäftigte im OP-Bereich einer Klinik durchgeführt werden?

begründet werden und in der Unterweisung muss auf die Möglichkeit der Wunschvorsorge ausdrücklich hingewiesen werden (da ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt das Recht auf Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV erhalten). Bei Änderung der Arbeitsbedingungen muss dies neu überprüft werden.Zu den krebserzeugenden Gefahrstoffen in den Rauchgasen:Hier kann der Arbeitgeber entweder ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 43824