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Rechercheergebnisse

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Müssen Honorarkräfte (z.B. Psychotherapeuten, Kunsttherapeuten) arbeitsmedizinisch untersucht werden ?

es sich um eine Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit handelt, die z.B. im Rahmen eines Dienstvertrages erfolgt. Im Regelfall sind Honorarkräfte keine Arbeitnehmer. Hierzu ist eine Prüfung des Honorarvertrages und der tatsächlichen Einbindung und Abhängigkeit in den Betrieb vorzunehmen. Sind die Honorarkräfte Selbstständige, fallen Sie nicht in den Anwendungsbereich des ArbSchG ...

Stand: 06.02.2017

Dialog: 28475

Müssen sich festangestellte Krankenschwestern, die im Rahmen einer Fachweiterbildung einige Wochen in einem anderen Krankenhaus hospitieren, beim dortigen Betriebsarzt vorstellen?

im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...

Stand: 13.03.2024

Dialog: 10469

Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften.Konkrete Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung geben die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" und die DGUV Information 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben".Im Kapitel 6 der DGUV-Regel 107-001 finden Sie Hinweise zu verschiedenen Gefährdungsfaktoren und inwieweit sich hieraus ...

Stand: 19.09.2018

Dialog: 42454

Müssen Staplerfahrer gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibrationen?

Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang ...

Stand: 21.03.2014

Dialog: 18000