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Ist auch bei Beamten eine Vorsorgeuntersuchung bei Nachtarbeit vorgesehen?

Beamtinnen und Beamten in Nachtarbeit ist vom Arbeitgeber keine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, ihnen ist aber auf ihren Wunsch hin eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen.Begründung:Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 42724

Muss Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, uneingeschränkt die arbeitsmedizinische Vorsorge möglich gemacht werden, falls die Bedingungen aus dem Anhang der Arb MedVV zutreffen?

der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge auf ihren Wunsch zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Die Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes und folglich auch im Geltungsbereich ...

Stand: 26.11.2019

Dialog: 42939

Müssen Honorarkräfte (z.B. Psychotherapeuten, Kunsttherapeuten) arbeitsmedizinisch untersucht werden ?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob ...

Stand: 06.02.2017

Dialog: 28475

Müssen volljährige Ferienarbeiter (Schüler) oder Studenten wie normale Arbeitnehmer eine Vorsorgeuntersuchung vorweisen?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...

Stand: 19.07.2022

Dialog: 22890