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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Was muss ein Unternehmer aufgrund der Änderungen des Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 alles tun?

an Schutzmaßnahmen im Fall einer Schwangerschaft der Beschäftigten trägt dem mutterschutzrechtlichen Präventionsgedanken Rechnung, insbesondere auch im ersten Trimenon der Schwangerschaft. Frauen kennen dann bereits die Risiken, auch wenn sie noch nicht ihre Schwangerschaft gemeldet haben, bzw. möglicherweise auch noch gar nicht sichere Kenntnis von ihrer eigenen Schwangerschaft haben.Des Weiteren ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 30872

Kann ich als Teilzeitbeschäftigte ebenfalls die einstündige Stillpause (2x30 min) in Anspruch nehmen?

Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...

Stand: 24.05.2018

Dialog: 4726

Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach Satz 1 entfällt, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Absatz 4 veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf."Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102

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