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Muss ich der Behörde die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz melden?

Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...

Stand: 12.06.2024

Dialog: 43957

Meldung von Schwangeren und Stillenden

1. Muss bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt die Behörde erneut informiert werden? Die Totgeburt ist nicht in der Bezirksregierung meldepflichtig. Sie sollten beachten, die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutzfristen von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des toten Kindes. Bei einer Fehlgeburt, definiert als Verlust des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 44097

Nach welcher Rechtsverordnung gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes auch für Beamtinnen des Landes NRW?

des Mutterschutzgesetzes aufgelistet, die auf die Beschäftigung und den Gesundheitsschutz von Beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit anzuwenden sind. Die Überwachung dieser Vorschriften obliegt den Bezirksregierungen. ...

Stand: 08.01.2020

Dialog: 42993

Dürfen wir für eine geplante Einstellung einer Schwangeren einen zweckbefristeten Vertrag abschließen?

der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung ...

Stand: 07.02.2019

Dialog: 11492

Bin ich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag mutterschutzrechtlich geschützt?

, dass der Arbeitgeber auch bei einer Schwangeren mit Mini-Job von sich aus die Vorschriften des MuSchG einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen hat.Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 3566