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Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiterinnen hinsichtlich grundlegender Mutterschutzthemen unterweisen, auch wenn diese noch nicht schwanger sind?

Die mutterschutzrechtliche Informations- bzw. Unterweisungspflicht ist nachfolgend erläutert. Spezielle Altersgrenzen gibt es diesbezüglich nicht.Die grundlegende Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen ergibt sich aus § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend ...

Stand: 05.11.2024

Dialog: 42393

Was muss ich als privater Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer Kinderfrau beachten, wenn diese schwanger wird?

ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durchzuführen. Hierbei sind ebenso alle infektionsgefährdenden Tätigkeiten zu bewerten.Vom Grundsatz her sind dabei die in dem von der Arbeitsschutzverwaltung NRW veröffentlichten Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" genannten Maßnahmen zu treffen. Dies gilt auch für die Feststellung ausreichenden ...

Stand: 07.05.2024

Dialog: 8216

Darf eine schwangere Erzieherin, die zur Ermittlung der Immunitäten zum Betriebsarzt geschickt wird, diese Untersuchung bzw. die Feststellung der Immunitäten verweigern?

) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Im Rahmen der durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge prüft der Betriebsarzt/die Betriebsärztin u.a. die erforderlichen Immunitäten und führt eine Beratung durch. Ob ausreichend Immunitäten vorhanden sind, kann eventuell auch ohne Untersuchung durch Einsehen des Mutterpasses und des Impfausweis beurteilt ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28598

Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach Satz 1 entfällt, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Absatz 4 veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf."Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102