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Rechercheergebnisse

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In welcher Form hat die Mitteilung über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des Mutterschutzgesetzes an alle Mitarbeiter zu erfolgen?

Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb zu sensibilisieren und Detailinformationen für Interessierte an geeigneter Stelle bereitzuhalten. So können Ihre Mitarbeiter/-innen Sie aktiv bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen und auf die Belange schwangerer und stillender Kolleginnen angemessen Rücksicht ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42622

Gilt das Mutterschutzgesetz, wenn ich zwar in Deutschland wohne, aber in Belgien arbeite?

/85/EWG "Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz" wurde mit der "Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz" (aktuell: mit dem Mutterschutzgesetz) in deutsches Recht umgesetzt. Auch in Belgien wird eine entsprechende Umsetzung ...

Stand: 02.08.2024

Dialog: 22518

Muss bei einem Arbeitsplatzwechsel einer werdenden Mutter eine erneute anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung am neuen Arbeitsplatz durchgeführt werden?

) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist oderc) eine Fortführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht möglich sein wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).Bei konsequenter Umsetzung sollte demnach bereits vor der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz eine Bewertung der neuen Aufgaben vorliegen.Im konkreten Fall einer Schwangerschaft im Betrieb ist der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43798

Was muss ein Unternehmer aufgrund der Änderungen des Mutterschutzgesetzes ab 01.01.2018 alles tun?

Satz 2 angestrebte Weiterbeschäftigung der Frau während der Schwangerschaft und nach der Entbindung möglichst lückenlos gelingt. Eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung erst bei Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit wäre zu spät, da dies die Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen verzögern würde. Dies würde auch der Zielsetzung des § 8 Absatz 1 Satz 2 zuwiderlaufen ...

Stand: 05.03.2024

Dialog: 30872