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Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.".Dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen keine Arbeitgeberpflichten. Sie sind somit auch nicht verantwortlich für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung nötiger Maßnahmen!Betriebsarzt und Fachkraft ...

Stand: 22.10.2023

Dialog: 7096

Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

der DGUV Vorschrift 1 finden Sie in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention". Hier ist auch beispielhaft ein Personenkreis genannt, der entsprechend beauftragt werden kann:"Beauftragte Personen können z. B. sein:Betriebs- und Verwaltungsleiter,Abteilungsleiter,Prokuristen,Objektleiter,Bauleiter,Meister,Polier,Schichtführeraber auchbetriebsfremde Dienstleister."Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen im Rahmen von Praktika?

Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.3. Hochschulen haben eigene Arbeitsschutzabteilungen mit Arbeitsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Über die Internetseite der Hochschule kann in der Regel Kontakt mit der Arbeitsschutzabteilung aufgenommen werden.4. Das Arbeitsschutzrecht - und dazu zählt auch das Mutterschutzrecht ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 12869

Darf eine schwangere Erzieherin, die zur Ermittlung der Immunitäten zum Betriebsarzt geschickt wird, diese Untersuchung bzw. die Feststellung der Immunitäten verweigern?

auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28598