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Ist es meinem Arbeitgeber rechtlich gestattet, meinen Mutterpass einzusehen?

Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 20222

Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682

Liegt aus Sicht der Arbeitgeberseite ein Verstoß gegen Vorschriften des Mutterschutzes vor, wenn die werdende Mutter ihre Schwangerschaft für sich behält?

Werdende Mütter sollen (nicht "müssen") dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist - § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Da die werdende Mutter mutterschutzrechtlich zur Mitteilung ihrer Schwangerschaft somit nicht verbindlich verpflichtet ist, steht der Zeitpunkt, zu dem sie die Mitteilung machen will ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 1034

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.Gemäß § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554