Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Ist es meinem Arbeitgeber rechtlich gestattet, meinen Mutterpass einzusehen?

in den Mutterpass zu gewähren.Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Arbeitgeber über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin informiert wird, ist er verpflichtet zum Schutz der werdenden Mutter die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 20222

Liegt aus Sicht der Arbeitgeberseite ein Verstoß gegen Vorschriften des Mutterschutzes vor, wenn die werdende Mutter ihre Schwangerschaft für sich behält?

befindet.Weiterführende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz . ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 1034

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

kann auch mündlich erfolgen.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:"Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und nach Ihrer Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Information nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tut er es doch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde geahndet werden kann (§ 32 Abs.1 Nr.12 MuSchG).Im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird auf Seite 13 in Bezug auf die Weitergabe der Information über die Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ausgeführt:"Sie dürfen ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270

Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682