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Liegt aus Sicht der Arbeitgeberseite ein Verstoß gegen Vorschriften des Mutterschutzes vor, wenn die werdende Mutter ihre Schwangerschaft für sich behält?

befindet.Weiterführende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz . ...

Stand: 12.12.2019

Dialog: 1034

Ist es meinem Arbeitgeber rechtlich gestattet, meinen Mutterpass einzusehen?

in den Mutterpass zu gewähren.Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Arbeitgeber über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin informiert wird, ist er verpflichtet zum Schutz der werdenden Mutter die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 20222

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

kann auch mündlich erfolgen.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:"Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und nach Ihrer Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

In welcher Form und an wen muss die Meldung einer Schwangeren erfolgen, wenn das Unternehmen bundesweit tätig ist?

Die Benachrichtigung gem. § 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die erforderlichen Angaben finden Sie im § 27 Abs.3 MuSchG. Die Aufsichtsbehörden stellen aber auch entsprechende Formblätter zur Verfügung, z.B. unter https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen oder http://www.hamburg.de/formulare/ .Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist nur für die Überwachung ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 5402

Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

Information nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tut er es doch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde geahndet werden kann (§ 32 Abs.1 Nr.12 MuSchG).Im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird auf Seite 13 in Bezug auf die Weitergabe der Information über die Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ausgeführt:"Sie dürfen ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270